BKrFQG Intensivkurse
In 5 Tagen statt in Wochen!
Von Montag bis Freitag 08:00 - 16:00 Uhr
Alle Kraftfahrer, die gewerbsmäßig fahren, müssen die Weiterbildung absolvieren, auch im Werkverkehr oder Fahrer die nur gelegentlich fahren, ebenso die Unternehmer selber. Alle Kraftfahrer, die bereits einen Führerschein der Klassen C1/C1E/C/CE und D1/D1E/D/DE besitzen, müssen alle 5 Jahre 35 Stunden a’ 60 Minuten Weiterbildung nachweisen.
- Kleinste Schulungseinheit sind 7 Stunden.
- Die Themen sind im Gesetz vorgegeben.
- Spezielle Firmenthemen werden nicht anerkannt.
Bei der Führerscheinverlängerung muss der Fahrer zukünftig zusätzlich zu den bisherigen Unterlagen einen Nachweis vorlegen, dass er die Weiterbildung von 35 Stunden Weiterbildung mit den erforderlichen Kenntnisbereichen absolviert hat.
Es ist somit nicht möglich fünf mal das gleich Modul zu absolvieren!